• Rechtsgebiet:
  • Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht

Wohnungskauf / Hauskauf

Häufige Fallen beim Eigentümerwechsel in der Wohnungseigentümergemeinschaft

23.06.2017

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Sabine Ebner-Köppl
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Familienrecht AnwaltMediatorin (DAA)

Rechtsanwälte Ebner-Köppl, Löffler und Kollegen
Telefon + 49 (0)7 11 6 07 73 39
E-Mail ebner-koeppl(at)elolaw.de

von Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Familienrecht AnwaltMediatorin (DAA) Sabine Ebner-Köppl

 

Ausgeschiedene Wohnungseigentümer haben kein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mehr. Dies ist vom Verwalter bei der Beschlussfassung stets zu beachten.

Rückständige Hausgeldansprüche gegen den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer sind vom Verwalter gerichtlich geltend zu machen.

Wohnungseigentümer, die aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind, haften nach § 10 Abs. 6 Wohnungseigentümer Gesetz entsprechend § 160 HGB anteilig begrenzt auf Ihren ehemaligen Miteigentumsanteils über 5 Jahre Verbindlichkeiten der Gemeinschaft, die während der Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft danken sind.

Etwaige Hausgeldrückstände des verstorbenen Wohnungseigentümers sind Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 Abs. 1 BGB. Der Erbe haftet für die Hausgeldrückstände seines Rechtsvorgängers in vollem Umfang.

Für alle Angelegenheiten beim Eigentümerwechsel lesen Sie bitte hier weiter.